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Weiterhin keine Führerscheinpflicht auf den Bayerischen Seen

Bundesweite Führerscheinpflicht für Elektroboote ab 7,5KW

Weitere Einschränkungen in der BRD – Die Führerscheinpflicht für Elektroboote mit einer Motorleistung von mehr als 7,5 KW gilt seit dem 1.1.2023 im gesamten Bundesgebiet mit ausnahme auf den bayerischen Seen.

Die bisherige Obergrenze von 11,03 KW gilt somit nur noch für Verbrennerantriebe mit ausnahme an den Bayerischen Seen – auch hier bleibt es weiterhin Führerscheinfrei.

Für Verbrennerboote wird weiterhin eine Lizenz benötigt. Diese wird auf Beantragung für 5 Jahre vom jeweiligen Landratsamt zugeteilt – allerdings liegt hier eine mehrjährige Wartezeit vor.

Elektroboote können weiterhin einfach zugelassen werden – ohne Wartezeit und ganz einfach per Post wird der Gestattungsvertrag so wie die Kennzeichen zugestellt. Ein befahren der Seen ohne Kennzeichen kann im Ermessen der kontrollierenden Wasserschutzpolizei zwischen 50 und 400 € kosten.

Wer den genauen Gesetzestext nachlesen möchte, findet diesen im Bundesgesetzblatt

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Warum diese neue Regelung über Nacht kam.

Der Gesetzgeber reagierte mit der Herabsetzung der Leistungsklasse auf den höheren Wirkungsgrad von Elektroantrieben. Das Drehmoment von E-Antrieben ist früher verfügbar, darüber hinaus können kurzfristig Spitzenleistungen erzielt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass ein 11,03 kW E-Motor höhere Geschwindigkeiten und mehr Schub/Beschleunigungswerte erreicht, als ein 15 PS Verbrenner mit der auf dem Papier gleichen Leistung.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erschien erst ca. 3 Wochen vor Inkrafttreten zum 1.1.2023. Eine Übergangsfrist war nicht vorgesehen – viele Nutzer von Elektrobooten haben diese Information auch bis heute nicht mitbekommen. Dies führte zu zahlreichen irritationen in der Saison 2023 bei Elektrobootnutzern ohne Führerschein in der Leistungsklasse zwischen 7,5 und 11,03KW – diese waren auf den Bundeswasserstraßen plötzliche „Schwarzfahrer“.

Bayerns Seen bleiben Scheinfrei

Auf den bayerischen Seen darf weiterhin ohne Führerschein in allen Leistungsklassen gefahren werden. Hier setzt die Landesregierung weiterhin auf den gesunden Menschenverstand und verweist auf die geringe Zahl von Unfällen in der Vergangenheit.

Sonderregelungen auf den Bayerischen Seen

Auf den Bayerischen Seen gilt die Bayerische Schifffahrtsordnung

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